Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für die mobile tierärztliche Versorgung durch VetMobil Moreira, Inhaberin Melissa Andreia Borges Moreira, Rudower Straße 129, 12351 Berlin.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen VetMobil Moreira, Inhaberin Melissa Andreia Borges Moreira, Rudower Straße 129, 12351 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem Tierhalter (nachfolgend „Auftraggeber“) über die mobile tierärztliche Behandlung von Tieren im Rahmen von Hausbesuchen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB ist maßgeblich und auf dieser Website dauerhaft abrufbar.
§ 2 Vertragsschluss und Terminierung
Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website stellt kein bindendes Angebot dar. Die Anfrage des Auftraggebers – per Formular, E-Mail oder Telefon – ist ein Angebot zum Abschluss eines Behandlungsvertrages. Der Vertrag kommt durch die Terminbestätigung des Auftragnehmers zustande, die in Textform oder mündlich erfolgen kann.
Ein Anspruch auf einen Hausbesuch besteht nicht. Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, eine Anfrage abzulehnen, wenn die gewünschte Behandlung außerhalb des Leistungsspektrums der mobilen Versorgung liegt, die Adresse außerhalb des Einsatzgebietes liegt, keine ausreichenden Kapazitäten verfügbar sind, aus tierschutzrechtlichen oder berufsrechtlichen Gründen Bedenken bestehen oder die Sicherheit der eingesetzten Tierärztinnen und Tierärzte nicht gewährleistet erscheint.
Vereinbarte Termine werden mit einem Zeitfenster bestätigt. Aufgrund von Verkehrslage und medizinisch notwendigen Verzögerungen bei Vorterminen können sich Abweichungen ergeben; der Auftragnehmer informiert hierüber unverzüglich. Termine müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitfenster abgesagt werden. Bei späterer Absage, Nichtantreffen des Auftraggebers oder des Tieres an der vereinbarten Adresse oder Nichtermöglichung der Behandlung wird eine Ausfallpauschale berechnet, die dem Wert des reservierten Zeitfensters entspricht. Die Ausfallpauschale entfällt, wenn die Absage auf einem plötzlichen medizinischen Notfall oder einem anderen vom Auftraggeber nicht zu vertretenden Umstand beruht; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 3 Leistungen
Die tierärztliche Behandlung erfolgt ausschließlich durch approbierte Tierärztinnen und Tierärzte, die im Auftrag des Auftragnehmers tätig sind und ihre medizinischen Entscheidungen fachlich unabhängig und eigenverantwortlich treffen. Die Inhaberin ist keine Tierärztin und erbringt keine tierärztlichen Leistungen; ihre Tätigkeit beschränkt sich auf Organisation, Terminierung, Logistik, Kundenbetreuung und Abrechnung.
Der Umfang der Leistung richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall sowie nach den Möglichkeiten der mobilen Versorgung. Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Behandlung nach den Regeln der tierärztlichen Kunst, nicht jedoch einen bestimmten Behandlungserfolg oder eine Heilung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen oder in eine Klinik zu verweisen, wenn die Versorgung vor Ort medizinisch nicht ausreichend oder nicht sicher durchführbar ist.
Nicht Gegenstand der Leistungen sind Operationen unter Vollnarkose in sterilen Operationssälen, stationäre Aufnahme und Intensivüberwachung, Bluttransfusionen, dauerhafte Sauerstofftherapie, Notfallchirurgie sowie apparative Spezialdiagnostik wie Computertomographie, Magnetresonanztomographie und Endoskopie.
§ 4 Gebühren und Zahlung
Für die tierärztlichen Leistungen gilt die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Hinzu kommen die nach GOT vorgesehenen Zuschläge, insbesondere für Hausbesuche, Wegegeld sowie Leistungen außerhalb der regulären Sprechzeiten, ferner Kosten für verwendete Arzneimittel, Verbrauchsmaterialien und externe Laboranalysen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.
Die Rechnung ist sofort nach erbrachter Leistung fällig. Die Zahlung erfolgt ausschließlich kontaktlos per Kartenzahlung (Visa, Mastercard, American Express, Debitkarten sowie mobile Bezahlverfahren) am mobilen Terminal der behandelnden Tierärztin oder des behandelnden Tierarztes. Barzahlungen werden aus Sicherheits- und Hygienegründen ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein funktionsfähiges Zahlungsmittel bereitzuhalten; kommt eine Zahlung vor Ort nicht zustande, gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug und es können Verzugszinsen sowie Mahnkosten nach den gesetzlichen Bestimmungen erhoben werden.
Auf Wunsch erhält der Auftraggeber eine detaillierte Rechnung in digitaler Form zur Vorlage bei einer Tierkrankenversicherung. Ein Direktabrechnungsanspruch gegenüber Versicherungen besteht nicht; Vertragspartner der Zahlungspflicht bleibt stets der Auftraggeber. Vor umfangreicheren Maßnahmen informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber auf Nachfrage über die zu erwartenden Kosten; eine exakte Vorabbezifferung ist bei medizinischen Leistungen naturgemäß nicht immer möglich.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zum Gesundheitszustand, zu Vorerkrankungen, zu Vorbehandlungen, zu verabreichten Medikamenten sowie zum Verhalten des Tieres zu machen, insbesondere zu bekannter Aggressivität oder Angstbeißen.
Der Auftraggeber muss das Tier sicher führen und halten können. Bei als gefährlich eingestuften oder unsicher reagierenden Hunden ist ein passender, eingewöhnter Maulkorb bereitzuhalten und auf Aufforderung anzulegen. Der Auftraggeber stellt einen ruhigen, ausreichend beleuchteten und aufgeräumten Raum mit einer geeigneten Untersuchungsfläche zur Verfügung, hält andere Tiere und Kinder während der Behandlung fern und sorgt für eine erreichbare Parkmöglichkeit oder informiert über die örtliche Parksituation. Auf Verlangen ist der Impfpass beziehungsweise Heimtierausweis vorzulegen.
Für Personen- und Sachschäden, die durch das Tier verursacht werden, haftet der Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen der Tierhalterhaftung (§ 833 BGB). Verletzungen der behandelnden Tierärztin oder des behandelnden Tierarztes sowie Beschädigungen von Geräten und Ausrüstung durch das Tier gehen zu Lasten des Halters. Der Auftraggeber versichert, über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung zu verfügen oder die Haftung anderweitig abzusichern, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
§ 6 Haftung
VetMobil Moreira haftet – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der eingesetzten Tierärztinnen und Tierärzte sowie der eigenen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Unbeschränkt gehaftet wird für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Garantie sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz. Für Heilfehler wird nach den gesetzlichen Bestimmungen gehaftet; insoweit gelten die allgemeinen Grundsätze der tierärztlichen Berufshaftung einschließlich der Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht, empfohlene Untersuchungen oder Therapien abgelehnt, verordnete Medikamente nicht wie besprochen verabreicht oder eine empfohlene Klinikvorstellung nicht wahrgenommen hat, ist ausgeschlossen. Eine Haftung für den Behandlungserfolg oder für das Ausbleiben einer Heilung wird nicht übernommen.
§ 7 Notfälle
VetMobil Moreira bietet keinen 24/7-Notdienst und keine Notfallversorgung an. Bei lebensbedrohlichen Notfällen – insbesondere Atemnot, Magendrehung, schwere Verletzungen oder Unfälle, anhaltende Krampfanfälle, starke Blutungen, Vergiftungen, Geburtsstillstand oder Harnverschluss beim Kater – ist unverzüglich und ohne Abwarten einer Rückmeldung des Auftragnehmers eine tierärztliche Klinik mit Notfallbereitschaft aufzusuchen.
Der Auftragnehmer vermittelt in solchen Fällen im Rahmen des Möglichen an geeignete 24-Stunden-Kliniken in Berlin und Umgebung weiter, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Verfügbarkeit, Kapazitäten oder Leistungen. Eine Verpflichtung zur Anfahrt innerhalb einer bestimmten Zeit besteht in keinem Fall.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat; für Verbraucher bleiben die gesetzlichen Gerichtsstände unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: laufende Fassung, Berlin.